Als mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verstehen wir die speziellen Anforderungen und Herausforderungen von mittelständischen Unternehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende, transparente und rechtssichere Prüfung zu bieten, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern Ihnen auch wertvolle Einblicke in die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens liefert. Unsere Leistungen sind dabei stets individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, stellt aber gleichzeitig auch eine wertvolle Grundlage für strategische Entscheidungen dar. Wir prüfen Ihre Jahresabschlüsse gemäß den nationalen Standards (HGB) und stellen sicher, dass alle Zahlen korrekt und vollständig dargestellt werden. Dabei geht es nicht nur darum, Vorschriften zu erfüllen, sondern auch darum, Vertrauen bei Geschäftspartnern, Banken und Investoren zu schaffen.
Neben der reinen Prüfung unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Unternehmensdaten. Im Rahmen unserer Prüfungen ermitteln wir nicht nur, ob alle Anforderungen eingehalten wurden, sondern identifizieren auch mögliche Risiken und Optimierungspotenziale. Unser Risikomanagement zeigt Ihnen auf, wo Schwachstellen in Prozessen und Strukturen liegen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu beheben. So schaffen wir Transparenz und unterstützen Sie bei der langfristigen Absicherung und dem Erfolg Ihres Unternehmens.
Nicht nur der Jahresabschluss erfordert eine unabhängige Prüfung – auch Sonderprüfungen wie Unternehmensbewertungen, Due-Diligence-Prüfungen oder Prüfungen im Rahmen von Umstrukturierungen fallen in unseren Leistungsbereich. Wir unterstützen Sie in solchen Fällen mit fundierten Analysen und rechtssicheren Prüfungen, damit Sie Ihre Entscheidungen auf einer stabilen Datenbasis treffen können.
Als mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir Ihnen einen persönlichen und direkten Kontakt. Wir wissen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, und legen großen Wert darauf, unsere Prüfungen und Beratungen individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele abzustimmen. Dabei stehen Ihnen unsere Experten nicht nur während der Prüfung, sondern auch für weiterführende Beratungen zur Verfügung. So profitieren Sie langfristig von unserem Know-how und unserer Erfahrung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Mittelstand und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen Ihrer Branche begleiten wir Sie verlässlich durch jede Phase des Prüfungsprozesses und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens.
Im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung untersucht ein Wirtschaftsprüfer, ob beim Jahresabschluss eines Unternehmens die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet wurden. Die Abschlussprüfung soll die Richtigkeit und Glaubhaftigkeit der im Jahresabschluss angegebenen Informationen bestätigen.
Welche Vorteile bringt eine Jahresabschlussprüfung?
Beauftragen Sie einen AWI-Wirtschaftsprüfer, um zum einen die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, zum anderen aber auch wirtschaftliche Risiken zu erkennen und mögliche Chancen zu nutzen. Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützt Sie gerne dabei.
Welchen Ablauf hat eine Jahresabschlussprüfung?
Nachdem sich der Wirtschaftsprüfer Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld Ihres Unternehmens verschafft hat, prüft er das sogenannte Interne Kontrollsystem (IKS). Dies beinhaltet alle Regelungen im Unternehmen, die auf die organisatorische Umsetzung Ihrer Entscheidungen zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit interner und externer Rechnungslegung und zur Einhaltung maßgeblicher rechtlicher Vorschriften gerichtet sind.
Daran anschließend erfolgt die Detailprüfung durch Plausibilisierung und Analyse einzelner, in der Rechnungslegung dokumentierter Geschäftsvorfälle.
Der abschließende Prüfungsbericht enthält neben dem testierten Jahresabschluss Erläuterungen zu den bei der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen. In einem Management Letter wird die Geschäftsführung über die Prüfungsfeststellungen unterrichtet. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt die vorgeschriebene Berichterstattung an den Aufsichtsrat.
Welche weiteren Prüfungen gibt es?
Konzernabschlussprüfungen
Die Konzernabschlussprüfung unterscheidet sich von der Jahresabschlussprüfung dadurch, dass sich die Prüfung auf den konsolidierten Abschluss eines Konzerns bezieht. Unter Konsolidation versteht man in diesem Zusammenhang die Gesamtheit mehrerer, zu einem Konzern zusammengeschlossener Unternehmen. Der Konzernabschlussprüfer prüft die Arbeiten der von einzelnen Konzerntöchtern beauftragten Abschlussprüfer und die im Konzernabschluss vorgenommenen Anpassung.
Sonderprüfungen
Neben der Jahresabschlussprüfung gibt es eine Vielzahl weiterer Sonderprüfungen, die je nach Anlass gesetzlich vorgeschrieben oder auch freiwillig durch ein Unternehmen in Auftrag gegeben werden können.
Eine gesetzlich vorgeschrieben Prüfung ist die Prüfung Gewerbetreibender gemäß Makler- und Bauträgerverordung (MaBV), bei der ein Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften prüft und über einzelne Verstöße berichtet.
Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ist eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, die bei Unternehmen durchzuführen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer Gebietskörperschaft gehalten werden.
Due Diligence Prüfungen werden bei geplanten Unternehmenskäufen durchgeführt. Wollen Sie als Käufer mehr über die finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Details des zu übernehmenden Unternehmens erfahren, beauftragen Sie den Wirtschaftsprüfer mit der Analyse der internen Rechnungslegung, der Organisation und der wirtschaftlichen wie rechtlichen Verhältnisse des Zielobjekts. Zur Verhandlung eines Kaufpreises und Bestimmung potentieller Chancen und Risiken ist eine Due Diligence Prüfung unerlässlich.
Bei einer Prüfung des Internen Kontrollsystems kann der Wirtschaftsprüfer Risiken und Verbesserungspotentiale aufzeigen, die Organisation der Arbeitsabläufe analysieren und darstellen, einzelne Funktionsbereiche prüfen, eingerichtete Kontrollen testen und damit sowohl bei der Implementierung als auch im Rahmen der Prüfung des IKS beratend tätig werden.
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Dafür sind interne Prozesse und Systeme laufend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu überprüfen. Ein sogenanntes Compliance Management System (CMS) dient der Unterstützung der Leitungs- und Führungsorgane, eine ordnungsgemäße Unternehmensführung sicherzustellen und Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Ein Wirtschaftsprüfer hilft durch die dreistufige Prüfung des Compliance Management Systems, indem er die Konzeption des Systems, die Angemessenheit des CMS oder gänzlich auch die Wirksamkeit des CMS prüft.
Oftmals ist es sinnvoll, das Rating zur Ermittlung der Bonität eines Unternehmens nicht allein den Banken zu überlassen, sondern unabhängige Wirtschaftsprüfer mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu beauftragen. Die Bonität ist nicht nur für die reine Kreditaufnahme, sondern auch hinsichtlich der dabei gewährten Konditionen entscheidend. Durch die bei der Beratung eines Wirtschaftsprüfers gewonnen Erkenntnisse lässt sich die Kreditwürdigkeit verbessern, was direkte Auswirkung auf laufende Wirtschaftsbeziehungen hat. Da sich Lieferanten auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden verlassen müssen, wird oftmals vorausgesetzt, dass Handelsunternehmen oder produzierende Gewerbe ihre Zahlungsfähigkeit durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung gegenüber ihren Geschäftspartnern belegen.
Eine Unternehmensanalyse ist die Grundlage für strategische Entscheidungen. Die Prüfung kann sich dabei sowohl intern auf das eigene Unternehmen als auch extern auf Konkurrenzunternehmen richten. Nur wenn Sie fundierte Kenntnisse über Struktur und Prozesse haben, lassen sich Renditen steigern, Wettbewerbsvorteile erzielen und Marktanteile gewinnen. Unsere AWI-Berater helfen Ihnen durch eine Unternehmensanalyse zu mehr Erfolg.
Eine Unternehmensanalyse beinhaltet unter anderem
Wo liegt der Unterschied zwischen einer internen und einer externen Unternehmensanalyse?
Während eine externe Unternehmensanalyse einzelfallbezogen durchgeführt wird, ist die interne Analyse des eigenen Unternehmens und die Kontrolle der Prozesse eine laufende Aufgabe.
Innerhalb eines Unternehmens ist es wichtig, das eigene Handeln durch laufenden Soll/Ist-Abgleich des vorläufigen betriebswirtschaftlichen Ergebnisses mit den für die Rechnungsperiode aufgestellten Planzahlen zu überprüfen. Die Wirkung der getroffenen Entscheidungen ist durch historische Vergleiche der Rechnungsperiode mit der Vorperiode, dem Vorjahr oder in einer Zeitreihe zu analysieren.
Die eigene Entwicklung ist immer auch im Kontext der Branche und der Marktentwicklung zu hinterfragen. Eine Unternehmensanalyse durch Branchenvergleich und Benchmark mit Konkurrenzunternehmen kann helfen, Prozesse zu optimieren, Unternehmensstrukturen anzupassen oder neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Mit einem sich stetig wandelnden Marktumfeld sind auch Unternehmen gezwungen, sich laufend fortzuentwickeln.
Eine externe Unternehmensanalyse kann geboten sein, wenn Sie als Unternehmer planen, anorganisch zu wachsen und einen Konkurrenten, Zulieferer, Abnehmer oder ein Unternehmen mit Komplementärprodukten zu übernehmen. Im Vorfeld der Akquisition ist es wichtig, eine eingehende Analyse durchzuführen, bei der Sie unser interdisziplinäres AWI-Team gerne unterstützt. Nur durch eine Analyse kennen Sie die Struktur, Prozesse und Kennzahlen des Unternehmens, und können die richtigen Entscheidungen treffen.
Wer sollte sich um eine Unternehmensnachfolge kümmern?
Insbesondere für Familienunternehmen ist es wichtig, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge zu planen. Eine Nachfolge kann nicht nur am Ende eines Unternehmerlebens anstehen, sondern durch Unfall oder Krankheit auch plötzlich notwendig werden. Daher sollte im Unternehmen auch ohne unmittelbaren Anlass ein Notfallordner mit allen wichtigen Informationen zur Übernahme der Geschäftsführung bereitstehen.
Was gibt es bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
Für einen geordneten Generationswechsel beginnen die ersten Maßnahmen bereits Jahre vor dem eigentlichen Übergabestichtag, um das Unternehmen fit zu machen. Dies beinhaltet beispielsweise:
Sowohl für den scheidenden Unternehmer wie auch für den neuen Chef ist die Übergabe eine persönliche Herausforderung. Es ist nicht einfach, den passenden Nachfolger zu finden und sich auf einen von vielen möglichen Wegen der Übergabe zu einigen.
Nach Feststellung des Unternehmenswertes steht der Nachfolger vor der Herausforderung der Kaufpreisfinanzierung. Im Fall der Schenkung muss die steuerrechtliche Auswirkung des Betriebsübergangs geplant und kalkuliert werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze spielt für die endgültige Steuerbelastung eine entscheidende Rolle.
Für einen erfolgreichen Generationswechsel ist es unverzichtbar, frühzeitig die Weichen zu stellen und unsere AWI-Experten für eine umfassende Beratung hinzuzuziehen.
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