Handelsblatt-Ranking „Beste Steuerberater & Wirtschaftsprüfer 2024“

AWI TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zählt zu den besten Wirtschaftsprüfern. Im Auftrag des Handelsblatts hat das Marktforschungsunternehmen SWI Finance Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermittelt. Die Auszeichnungen erfolgten nach Stadt, Sachgebiet, Branche und Gesamtwertung. Insgesamt werden 601 Steuerberater von 4.162 Teilnehmern und 115 Wirtschaftsprüfer von 831 Prüfungsgesellschaften aufgelistet, die in verschiedenen Kategorien unter den besten sind. […]

2. Platz für AWI TREUHAND beim bfd award 2023

Die Jury des bfd award hat entschieden – AWI TREUHAND belegt 2023 den 2. Platz. Jedes Jahr ruft der bfd (buchholz-fachinformationsdienst) den information excellence bfd award aus – die Auszeichnung für herausragende Best Practices der Kunden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer qualifizierten Jury gesichtet und bewertet. Dabei spielen Kriterien wie Komplexität der Prozesse, Originalität […]

AWI TREUHAND ist Exzellenter Arbeitgeber 2024

Auch 2024 heißt es: AWI TREUHAND ist exzellenter Arbeitgeber. Zum 4. Mal in Folge ist unsere Kanzlei vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) mit dem Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“ ausgezeichnet worden. Herausragende Steuerberatung geht weit über das Zusammentragen von Zahlen hinaus: Sie erfordert Gespür und Verständnis für Unternehmen, deren Situation und Ziele. […]

Digitale DATEV-Kanzlei 2024

AWI TREUHAND ist im Jahr 2024 erneut zur Digitalen DATEV-Kanzlei ausgezeichnet worden. Für unsere Kanzlei steht die Digitalisierung im Mittelpunkt. So können wir den gestiegenen Anforderungen des Marktes und uns selbst gerecht werden. Seit 2019 verleiht die Genossenschaft mittlerweile das Label Digitale DATEV Kanzlei an Mitglieder, die sich um die digitale Entwicklung ihrer Kanzlei besonders […]

Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 – Kein Ordnungsgeldverfahren bis zum 1. April 2024

Das Bundesamt für Justiz gab bekannt, dass es in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium der Justiz bis einschließlich 1. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten wird, die ihre Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 noch nicht offengelegt haben. Mit dieser Fristverlängerung sollen die Belange der Beteiligten aufgrund anhaltender Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt […]

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