1. Juli 2020

Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht.
In den steuerberatenden Berufen bilden wir uns daher laufend fort, um unser Wissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wer darüber hinaus sein Arbeitsfeld erweitern und sich auch mit komplexeren Gestaltungen und größeren Unternehmensstrukturen beschäftigen möchte, kann sich nach bestandener Steuerfachangestelltenprüfung beruflich weiterentwickeln und die Fortbildung zum Steuerfachwirt durchlaufen. Nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist eine dreijährige Tätigkeit in einer Steuerkanzlei Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Dadurch verfügen Steuerfachwirte nicht nur über umfangreiches theoretisches Wissen im Steuer- und Wirtschaftsrecht, sondern auch über praktische Berufserfahrung in den Kanzleiabläufen und in der Betreuung von Mandanten.

Auf die Prüfung habe ich mich mit einem einjährigen Lehrgang bei der LSWB-Akademie vorbereitet. Die Prüfung zum Steuerfachwirt verlangt Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Steuerrecht mit Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
  • Buchführung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht
  • Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
  • Grundzüge des bürgerlichen Rechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und Steuerberatungsrechts.

 

Seit meiner bestandenen Prüfung betreue ich nicht nur eine Vielzahl unterschiedlicher Mandate und kläre komplexe steuerrechtliche Sachverhalte, sondern bin auch in die Organisation der Kanzlei und Fortentwicklung von Arbeitsprozessen eingebunden.

Steuerfachwirte können nach siebenjähriger Tätigkeit auch ohne ein Hochschulstudium das Steuerberaterexamen ablegen.

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