6. November 2017

IHK-WIRTSCHAFTSMAGAZIN – BAYRISCH SCHWÄBISCHE WIRTSCHAFT 11/2017

Was Sie zum Jahresende steuerlich beachten sollten

Gegen Ende eines jeden Jahres wird es Zeit, den steuerlichen Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel ins Auge zu sehen und zu planen, was im alten Jahr noch zu veranlassen ist. Ab 1. Januar 2018 werden die Grenzen für den Sofortabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von bisher 150 Euro bis 410 Euro auf 250 Euro bis 800 Euro erhöht. Sowohl für Unternehmer wie auch Arbeitnehmer kann es steuerlich interessant sein, geplante Anschaffungen ins neue Jahr zu verschieben.

Die neu eingeführte Kassennachschau zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit erfolgt ab 1.1.2018 unangekündigt und gilt nicht nur für digitale Kassensysteme, sondern erstreckt sich auch auf einfache offene Ladenkassen. Dabei sind dem Kassenprüfer des Finanzamts sämtliche Aufzeichnungen, Bücher sowie Organisationsunterlagen zur Kasse zur Verfügung zu stellen. Werden Mängel’ festgestellt, kann der Prüfer zu einer umfangreichen Außenprüfung Ihres Unternehmens übergehen,… Ulrich Raab, Witschaftsprüfer und Steuerberater. PDF