30. April 2021

IHK-WIRTSCHAFTSMAGAZIN – BAYERISCH SCHWÄBISCHE WIRTSCHAFT 4/2021

Augsburg Steuerberatung

Frühwarnsystem: Unternehmenskrisen rechtzeitig erkennen

Seit 01.01.2021 gilt das Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG).

Oft übersehen wird die darin formulierte Pflicht zur Krisenfrüherkennung.

Geschäftsleiter einer haftungsbeschränkten juristischen Person, z.B. GmbH-Geschäftsführer müssen fortlaufend über Entwicklungen der Gesellschaft, die den Fortbestand gefährden können, wachen, gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den Überwachungsorganen unverzüglich darüber berichten.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Geschäftsleiter im Insolvenzfall persönlich haftbar gemacht werden.

Auch wenn die genauen Anforderungen zum Umfang der Überwachung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert sind, empfiehlt die AWI TREUHAND die Implementierung eines Frühwarnsystems, das die Geschäftsleitung regelmäßig über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und die relevanten Entwicklungen informiert.

Eine Lösung bieten wir mit dem „Controllingreport comfort“ von DATEV. Zusätzlich zu Informationen zum Ertrag und zur Liquidität können individuelle Kennzahlen und Schwellenwerte hinterlegt werden. Die Analyse und graphische Aufbereitung der Ergebnisse ermöglicht der Geschäftsleitung einen schnellen Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle Situation – ein wertvolles betriebswirtschaftliches Instrument, nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.