2. Dezember 2019

IHK-WIRTSCHAFTSMAGAZIN – BAYERISCH SCHWÄBISCHE WIRTSCHAFT 12/2019

Steuertipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Neues Jahr, neues Glück? Wir haben für Sie zusammengetragen, was sich speziell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ändert.
Reisekosten: Anhebung der Entfernungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand
Sind Arbeitnehmer außerhalb ihrer üblichen Tätigkeitsstätte auf Dienstreise oder auf einer betrieblichen Fortbildung unterwegs, entstehen ihnen regelmäßig höhere Verpflegungsmehraufwendungen als an normalen Arbeitstagen. Ab 1. Januar 2020 gelten hier neue Pauschalen:
– für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden: 14 EUR (bisher 12 EUR)
– für Abwesenheiten von 24 Stunden: 28 EUR (bisher 24 EUR)
Ab 2021 soll die Entfernungspauschale erhöht werden: von bisher 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Die Erhöhung soll zunächst bis 31. Dezember 2026 befristet werden. Neu plant der Gesetzgeber die Einführung einer Werbungskostenpauschale von 8 EUR/Abwesenheitstag für Arbeitnehmer, die ihre beruflich Tätigkeit überwiegend in Kraftfahrzeugen (Berufskraftfahrer) ausüben.
Förderung von Weiterbildungen
Berufliche Fort- und Weiterbildungskosten, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden oder der individuellen Beschäftigungsfähigkeit dienen, werden rückwirkend ab 2019 steuerfrei. Durch die gesetzliche Änderung sind auch die Weiterbildungen steuerfrei, die allgemein die Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen des Arbeitnehmers fördern (z.B. Sprachkurse, Computerkurse, berufsbezogene Coachings). Weiterhin großes Thema ist die Förderung von Elektromobilität. Hier ergeben sich mehrere Änderungen in den Bereichen
1) Arbeitgebergeförderte Elektromobilität: Vorteile bei der Überlassung von E-Fahrrädern und Ladevorrichtungen
2) betrieblichen E-Mobilität: Verlängerung der begünstigten Privatnutzung von E-Fahrzeugen, Vorteilen bei der Gewerbesteuer für E- und Hybrid-E-Fahrzeugen, Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge.

 

 

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