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GoBD – der gläserne Unternehmer ist im Vormarsch!
Seit Januar 2015 sind die bisherigen Regelungen zur EDV-gestützten Buchführung (GoBS, GDPdU) ersetzt worden durch die GoBD. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei nicht lediglich um eine Anpassung an den technischen Fortschritt handelt, sondern die Finanzverwaltung wird die Aktivitäten und Schwerpunkte ihrer Prüfungen entsprechend neu ausrichten. Eine Nichteinhaltung der zum Teil strengeren Vorschriften kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Aberkennung der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung mit schmerzlichen finanziellen Konsequenzen führen, weil dann einfach vom Prüfer geschätzt wird!
Wir stellen Ihnen folgende Sachverhalte näher vor:
- Welche elektronischen Systeme sind betroffen?
- Verfahrensdokumentation
- Anforderungen an den Buchführungsprozess
- Ablage und Aufbewahrungspflichten
- Internes Kontrollsystem
Es ist unerlässlich, dass sich jeder Unternehmer mit diesem Thema auseinandersetzt, um keine steuerlichen Nachteile befürchten zu müssen. Es geht um Ihr Geld!

Ort
Veranstalter
AWI TREUHAND
Telefon
+49 (0) 821 / 90 64 30Website
https://www.meine-awi.de/Unser/e Referent/in
