5. November 2018

IHK-WIRTSCHAFTSMAGAZIN – BAYERISCH SCHWÄBISCHE WIRTSCHAFT 11/2018

Was uns das Steuerrecht 2019 bringt

Innerhalb der Vielzahl an Änderungen wird die EU-Mehrwertsteuerreform die größte Auswirkung auf die Betriebe haben, der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch unklar. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Steuerfreiheit für grenzüberschreitende Warenlieferungen abgeschafft und dafür eine Steueranmeldung des liefernden Unternehmers eingeführt werden.

Bis zur Systemänderung sollen ab 2019 nur noch „zertifizierte Steuerpflichtige“ von den geltenden Vereinfachungen profitieren. Die Vereinfachungen für Kleinunternehmen sollen EU-weit vereinheitlicht werden, so dass kleine Unternehmen von einem einfachen Besteuerungsverfahren profitieren. Eine weitere Änderung betrifft die Ausgabe von Gutscheinen, bei denen ab 2019 zwischen „Einzweck-“ und „Mehrzweckgutscheinen“ differenziert wird….Ulrich Raab, Witschaftsprüfer und Steuerberater