Mit dem aktuellen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Ausbau von Ladepunkten für batterieelektrische Lkw im Güterverkehr. Für das bis Ende Juni 2030 laufende Programm wurde eine Milliarde Euro bereitgestellt. Antragsberechtigt sind auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen für die Errichtung fabrikneuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen.
Das aktuelle Förderprogramm umfasst insgesamt drei Förderaufrufe. Aufruf A und B ist relevant für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend des Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist. Antragsberechtigt sind jeweils Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (Aufruf A) sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Aufruf B). Darüber hinaus wird mit Aufruf C öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur gefördert; antragsberechtigt sind hier juristische Personen des privaten Rechts.
Gemäß Richtlinie muss die Ladeinfrastruktur über mindestens einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW (DC) verfügen. Förderfähig sind neben den Ladepunkten auch technisch notwendige Komponenten wie Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme, sofern diese zum Betrieb der Ladestation erforderlich sind. Vor Antragstellung muss geklärt sein, ob der bisherige Netzanschluss ausreichend ist, sofern dies nicht gegeben ist, ist ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber zu stellen, welches dann Bestandteil des Förderantrags ist. Der Ladestrom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 500 Euro je installiertem kW Ladeleistung. Für Kleine und mittlere Unternehmen ist in der ersten Förderrunde im Aufruf A eine erste Antragstellung vom 5. Juni bis 30. September 2026 vorgesehen, die dem Windhundprinzip folgt. Für die Aufrufe B und C läuft die Antragstellung vom 26. Mai bis 7. Juli 2026. Weitere Runden in diesem Programm folgen.
Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an. Details finden Sie auch unter nationale-leitstelle.de
Grafik Förderprogramm Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge