Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt mit einem Förderprogramm den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Wohnungseigentümer, Eigentümer von Stellplätzen, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Wohnbeständen zur Vermietung sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen sind hierfür antragsberechtigt. Anträge können bis 10. November 2026 eigereicht werden.
Über das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern werden neben der Installation von Ladepunkten auch die Vorverkabelung von Stellplätzen, der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen gefördert. Je nach Ausstattungsumfang beträgt der Zuschuss pro Stellplatz bis zu 1.300 Euro für die Vorverkabelung, bis zu 1.500 Euro, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird, und bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte pro Stellplatz. Bei Wohnungsbauunternehmen ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20% mindestens jedoch sechs der wohnungsbezogenen Stellplätze berücksichtigt werden und der Stellplatz ausschließlich von den Bewohnerinnen und Bewohnern des zugehörigen Hauses genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Der später genutzte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Wichtig ist: Der Förderantrag muss vor Beauftragung eines Fachbetriebs gestellt und bewilligt werden.
Die Antragstellung ist nach dem „Windhundprinzip“-Prinzip bis 10. November 2026 möglich. Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt es sich daher, den Bedarf frühzeitig zu klären. Kostenvoranschläge einzuholen sowie den erforderlichen WEG-Beschluss vorzubereiten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/foerderung-weg/