9. Mai 2023

Betrug-Mails zu Steuerrückständen im Umlauf

Wir bitten um Vorsicht!

Derzeit häufen sich gefälschte E-Mails des Bundeszentralamts für Steuern, in denen die umgehende Zahlung von Steuerrückständen angemahnt und mit Pfändung von Unternehmenskonten gedroht wird.

Aus Angst davor, dass die betrieblichen Konten gesperrt werden könnten, zahlen viele Unternehmen angesichts der Pfändungsandrohung die vermeintlichen Steuerrückstände.

Es ist aber leicht identifizierbar, dass es sich bei den E-Mails um Fälschungen handelt.
Bitte achten Sie auf folgende Hinweise:

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern nur per Brief und niemals per E-Mail oder über Messenger-Dienste zugesandt.
  • Zahlungen für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten und niemals mittels eines Links.
  • Die Texte in den E-Mails sind in schlechtem Deutsch verfasst oder enthalten Rechtschreibfehler.
  • Steuerbescheide enthalten zudem grundsätzlich die Telefonnummer des zuständigen Bearbeiters im Bundeszentralamt für Steuern.

Tipp: Das Bundeszentralamt (BZSt) für Steuern weist unter www.bzst.de ausdrücklich darauf hin, E-Mails im Namen des BZSt mit Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und auf keinen Fall einen Link zu öffnen.

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