Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen 3 Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag, den 31.01.2023, nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
Achtung: die Fristverlängerung gilt nur für Grundstücke in Bayern.