1. Februar 2023

Bayern verlängert Abgabefrist für Grundsteuererklärung bis 30.04.2023

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen 3 Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag, den 31.01.2023, nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Achtung: die Fristverlängerung gilt nur für Grundstücke in Bayern.

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