6. Juli 2015

Starke Marken…

… brauchen Schutz

Das Magazin der IHK Bayrisch-Schwäbische Wirtschaft berichtete in der Juni Ausgabe über Familienunternehmen und deren starke Marken.

Aber auch starke Marken brauchen Schutz, der über den Schutz des Namens nach § 12 BGB hinausgeht.

Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, haben Sie eine “Marke”. Sie dient als Erkennungsmerkmal für Ihre Kunden. Ihre Marke unterscheidet Ihre Erzeugnisse von denen anderer Hersteller und verkörpert Ihre Werte. Ihre Marke ist möglicherweise Ihr kostbarster Vermögenswert.

Reicht der Namensschutz

Gerade wenn zu Beginn der Unternehmertätigkeit noch keine (überregionale) Bekanntheit gegeben ist und ein Phantasienamen gewählt wurde, besteht die Möglichkeit von einem Wettbewerber verdrängt zu werden. Auch ist zu beachten, dass der Schutz des § 12 BGB nicht für Produktbezeichnungen gilt sondern nur für Namen oder Geschäftsbezeichnungen.

Eintragung verleiht Schutz

Es besteht die Möglichkeit Marken durch Eintragung z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt zu schützen. Durch die Eintragung erhalten Sie ein absolutes Recht an der Marke.

Auch sollte einer Markeneintragung – und eigentlich auch einer Namensgebung – immer eine Recherche vorausgehen. Denn die Kosten für eine Abmahnung, vergebliche Werbung und ein Re-Design übersteigen die Kosten einer Recherche um ein vielfaches.

Natürlich gibt es neben der Marke noch weitere Schutzrecht, wie das Design oder den Titelschutz.

Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an.

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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