22. März 2016

Kassensysteme, Bareinnahmen und Buchführung

Ein Betriebsprüfer berichtet von seinen Erfahrungen Im Rahmen des Seminars gehen wir explizit auf die Kassenführung und weitere Anforderungen an die Finanzbuchhaltung seit Einführung...

Ein Betriebsprüfer berichtet von seinen Erfahrungen

Im Rahmen des Seminars gehen wir explizit auf die Kassenführung und weitere Anforderungen an die Finanzbuchhaltung seit Einführung der GoBD im Dezember 2014 ein.

Entspricht die betriebsinterne Organisation nicht den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, kann es bis zur Schätzung des steuerpflichtigen Umsatzes und Gewinns kommen.

Als Referenten konnten wir Herrn Joachim Zimmermann gewinnen. Der studierte Dipl.-Finanzwirt (FH) vermittelt wertvolle Einblicke in seine Tätigkeit als Betriebsprüfer und EDV-Fachprüfer im Dienst der Finanzverwaltung.

Im Anschluss bietet Ihnen Herr Christian Hofner, Softwarespezialist der DATEV eG, praktische Lösungen, wie Sie durch den Einsatz geeigneter Software den Anforderungen der GoBD gerecht werden können.

Jeder Unternehmer muss sich mit der Organisation seines Betriebs, den Schnittstellen und der digitalen Umsetzung betrieblicher Prozesse auseinandersetzen, um im Fall einer Betriebsprüfung finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

Ganz aktuell will das Bundesfinanzministerium die rechtlichen Grundlagen für die Buchführung und Aufzeichnungen von Umsätzen, die durch eine elektronische Kasse erfolgen, enger fassen. Dafür plant es die Einführung von zwei neuen Paragraphen in die Abgabenordnung (lt. Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen). Da nach Ansicht des BMF die Daten von elektronischen Kassen änderbar sind, sollen künftig u. a. technische Maßnahmen eingeführt werden, um Manipulationen zu vermeiden. Ferner ist die Möglichkeit der unangekündigten Prüfung in Form einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung geplant.

 

Erst im vergangenen Januar berichtete die Augsburger Allgemeine über einen prikären Fall, der nun sogar vor Gericht landete. Derzeit sitzt ein italienischer Restaurantbesitzer auf der Anklagebank, dem Steuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro vorgeworfen wird.