17. September 2021

Corona-Krise – Was müssen Sie für die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld vorbereiten?

Wenn Sie Kurzarbeitergeld (KUG) bezogen haben, um die Folgen der Corona-Krise für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten abzumildern, sollten Sie wissen, dass die Agentur...

Wenn Sie Kurzarbeitergeld (KUG) bezogen haben, um die Folgen der Corona-Krise für Ihr Unternehmen und
Ihre Beschäftigten abzumildern, sollten Sie wissen, dass die Agentur für Arbeit verpflichtet ist, bei jedem Bezieher
die Rechtmäßigkeit des Bezugs in einer Abschlussprüfung zu kontrollieren. Daran hat auch der Umstand,
dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Gewährung des KUG gelockert hat, nichts geändert.
Die normalerweise dafür vorgesehene Frist von sieben Monaten nach Ende der Bezugsdauer wurde aufgrund
der hohen Anzahl von Kurzarbeitsanträgen sogar ausgesetzt.
Haben Sie KUG bezogen, müssen Sie also fest mit einer Prüfung rechnen und sollten sich idealerweise schon
vorab darauf vorbereiten. Welche Dokumente Sie für eine reibungslose Abschlussprüfung zusammenstellen sollten, erfahren
Sie in unserer Infografik. Bei Fragen zu diesem Thema kommen Sie gern auf uns zu.