18. November 2021

Außerplanmäßige Anpassung der Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022

Aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform werden die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte außerplanmäßig ermitteln. Dies erfolgt bereits zum 1. Januar 2022. Die Neubewertung kann sich eventuell negativ auf eine Immobilienübertragung auswirken.

Bei Grundstücksübertragungen ab dem 1. Januar 2022 kommen bereits die neuen Bodenrichtwerte zur Anwendung. Aufgrund der Preisentwicklung in den vergangenen Jahren erwarten wir steigende Bodenrichtwerte. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Sie daher mit einer stärkeren Belastung in Bezug auf die Schenkungssteuer rechnen.

Bitte kommen Sie möglichst zeitnah auf uns zu, falls Sie planen, eine Immobilie zu übertragen. Wir empfehlen Grundstücksübertragungen noch in 2021 umzusetzen, um steuerlich von den niedrigeren Bodenrichtwerten vom 31. Dezember 2020 profitieren zu können.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Kurzinformation eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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