Statistik: Fast zwei Drittel der Einsprüche beim Finanzamt haben Erfolg
Internetverkäufe: Umsätze und Gewinne können steuerpflichtig sein
Beerdigungskosten: Vereitelt Sterbegeld den Abzug außergewöhnlicher Belastungen?
Aufgabegewinn: Wenn Erben rückwirkend die Betriebsaufgabe erklären
Bargeldbranche: Finanzämter führen verdeckte Kontrollen durch
Gästehäuser: Beherbergte Geschäftsfreunde müssen nicht den Betrieb aufsuchen
Sozialversicherungsbeiträge: Kein Arbeitslohn bei Nachzahlung aufgrund eines Summenbescheids
Vermietung: Schon ab 2023 gelten verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
Wichtige Steuertermine
Dezember 2023
11.12.
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
11.12.
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.12.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!