Zur 30%igen Pauschalsteuer bei VIP-Logen gibt es Neuigkeiten: Wir stellen Ihnen dazu ein Verfahren vor, das als Musterprozess gelten dürfte. Vor dem Hintergrund, dass die Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung aus dem Jahr 2021 unverändert fortgelten, beleuchten wir darüber hinaus Einzelheiten der steuerlichen Behandlung von Auswärtstätigkeiten. Der Steuertipp befasst sich im Zusammenhang mit der 15-Tage-Regelung mit Barzuschüssen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
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Wir ziehen um!
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