25. September 2022

AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN FÜR ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE 10/2022

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren. Wir stellen Ihnen die Eckpunkte des...

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren. Wir stellen Ihnen die Eckpunkte des Pflegebonusgesetzes vor. Darüber hinaus zeigen wir vor dem Hintergrund der Erhöhung des Mindestlohns, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Minijobber beschäftigen. Der Steuertipp befasst sich mit der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus lässt sich auch beanspruchen, wenn Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung einer dritten Person entstehen.