Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung eingeführt. Ihre Lieferantenrechnungen müssen Sie dann elektronisch verarbeiten können. Das Bundesfinanzministerium hat zu der Neuregelung ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, das wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus fassen wir zwei Beschlüsse zusammen, in denen es um den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 geht. Der Steuertipp geht der Frage nach, ob das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu ausgeübt werden darf, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten.