Wie genau muss ein angestellter Chefarzt seine Lohnsteuerbescheinigungen und die monatlichen Gehaltsabrechnungen prüfen? Diese Frage beantworten wir anhand eines Urteilsfalls, in dem der Arbeitgeber auch Einnahmen aus der stationären wahlärztlichen Tätigkeit dem Lohnsteuerabzug unterworfen hatte. Darüber hinaus beleuchten wir im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichsprämie, wie Sonderzahlungen von dauerhaften Lohnerhöhungen abzugrenzen sind. Der Steuertipp befasst sich mit einem Steuerfreibetrag von bis zu 45.000 € und beleuchtet den Nachweis dauernder Berufsunfähigkeit.