Steuerzahler, die Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielen, werden unterschiedlich behandelt. Diese Regelung steht aufgrund eines Beschlusses, den wir Ihnen vorstellen, auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Frage, ob Arbeitgeberzuschüsse zum elektronischen Heilberufsausweis lohnsteuerpflichtig sind. Der Steuertipp zeigt, was es mit dem neuen „Liebhabereiwahlrecht“ bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf sich hat.
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Wir ziehen um!
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