Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen an die Dokumentation umsatzsteuerfreier ästhetischer Behandlungen erhöht. Wir stellen Ihnen dazu eine aktuelle Verwaltungsanweisung vor. Des Weiteren beleuchten wir, wann von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auszugehen ist. Der Steuertipp warnt vor einer Dokumentationsfalle, die neuerdings beim Betriebsausgabenabzug der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers lauert.