Spenden zur Förderung bestimmter Zwecke können Sie insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ des Gesamtumsatzes und der Löhne/Gehälter als Sonderausgaben abziehen. Wir geben Ihnen ein Überblick über die Voraussetzungen, unter denen eine steuermindernde Berücksichtigung möglich ist. Außerdem zeigen wir, wie sich ein Sabbatjahr steuergünstig finanzieren lässt. Der Steuertipp beleuchtet die zeitlich unbegrenzte (Wieder-)Einführung des Verlustrücktrags in das Vorvorjahr.
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Wir ziehen um!
Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der
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86159 Augsburg