Übernimmt einer der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis (fast) nur kaufmännische Leitungs- oder sonstige Managementaufgaben, ist er nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig. Seine Tätigkeit „infiziert“ dann die Tätigkeit der freiberuflichen Ärzte. Wir stellen Ihnen zur Problematik der gewerblichen Infizierung eine aktuelle Entscheidung vor. Zudem zeigen wir, wie Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale umsetzen sollen. Der Steuertipp befasst sich mit Kaufprämien und Steuervorteilen, die für Elektrofahrzeuge gewährt werden.
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Wir ziehen um!
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