Entfaltet ein Zahnarzt, der nicht mehr „am Stuhl“ arbeitet, einen Anteil von 0,028 % am Gesamtumsatz der Praxis hat und zugleich als Seniorpartner einen Vorabgewinn in Höhe von 15 % erhält, noch eine Tätigkeit, die zu seinem Berufsbild gehört? Diesen Extremfall hat der Bundesfinanzhof zum Anlass genommen, eine überraschende Grundsatzentscheidung zu treffen, die wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus zeigen wir, welche Vorteile sogenannte Midijobs bieten. Der Steuertipp beleuchtet, wann ein Familienheim steuerfrei vererbt werden kann.