Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 € noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer auszah-len. Anhand eines FAQ-Katalogs beantworten wir in diesem Zusammenhang Zweifelsfragen. Darüber hin-aus stellen wir Ihnen ein Grundsatzurteil zu Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen vor. Der Steuertipp befasst sich mit der Verrechnung von Ver-lusten und Gewinnen aus Kapitaleinkünften zwischen Eheleuten.