Der Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 enthält einige steuerliche Erleichterungen. Ein weiterer Gesetzentwurf hat die Senkung des für Steuernachforderungen und -erstattungen geltenden Zinssatzes auf 1,8 % pro Jahr zum Gegenstand. Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte beider Entwürfe vor. Der Steuertipp zeigt, dass der ermäßigte Einkommensteuertarif auch auf die Nachzahlung von variablen Lohnbestandteilen (z.B. in Form einer Überstundenvergütung) anwendbar ist.