23. März 2022

Aktuelle Steuerinformationen für Ärzte und Zahnärzte 04/2022

Eine Steuerermäßigung, die das Finanzamt einem Arzt zu Unrecht „aufgedrängt“ hat, führt dazu, dass die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes bei einem Praxisverkauf verbraucht ist....

Eine Steuerermäßigung, die das Finanzamt einem Arzt zu Unrecht „aufgedrängt“ hat, führt dazu, dass die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes bei einem Praxisverkauf verbraucht ist. Wie es dazu kommen kann, beleuchten wir anhand einer aktuellen Entscheidung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der auch für Mini- und Midijobs relevant ist: Die Bundesregierung will die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € brutto je Zeitstunde umsetzen. Der Steuertipp zeigt, dass eine in einem Ehevertrag – für einen dort erklärten Verzicht auf Scheidungsfolgen – vereinbarte Leistung keine freigebige Zuwendung ist, wenn die Leistung nur für den Fall der Scheidung vereinbart wird.

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