Wenn an einer Betriebsveranstaltung weniger Arbeitnehmer als geplant teilnehmen, kann das zu einer übermäßigen Steuerlast der teilnehmenden Arbeitnehmer führen. Wir beleuchten, warum sich an der gesetzlichen Grundlage für die Aufteilung der Gesamtkosten so schnell nichts ändern wird. Zudem zeigen wir, warum ein als „Poolarzt“ im Notdienst tätiger Zahnarzt abhängig beschäftigt sein kann. Der Steuertipp befasst sich mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, mit denen der Gesetzgeber dem Mangel an Mietwohnungen entgegenwirken will.