30. November 2018

Aktuelle Informationen für Ärzte und Zahnärzte 12/2018

Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verkauf von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Wir stellen Ihnen dazu eine...

Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verkauf von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Wir stellen Ihnen dazu eine erfreuliche Entscheidung vor. Außerdem geht es diesmal im Zusammenhang mit einem Baukostenzuschuss für die Herrichtung gemieteter Praxisräume einer Ärzte-GbR um den Vorsteuerabzug. Der Steuertipp befasst sich mit Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen.

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