Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere „Corona-Sofortmaßnahme“ ergriffen, die wir Ihnen vorstellen: Auf Antrag werden schon geleistete Vorauszahlungen für 2019 pauschal herabgesetzt. Außerdem fassen wir eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zu Lohnsteuer-Anmeldungen zusammen, mit der das BMF auf länderspezifische Regelungen reagiert hat. Der Steuertipp ist der sogenannten Corona-Prämie gewidmet.
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