1. April 2021

Aktuelle Informationen für Ärzte und Zahnärzte 04/2021

Viele Freiberufler schließen Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen ab. Die Finanzämter erkennen diese Arbeitsverhältnisse nur an, wenn sie fremdüblich vereinbart werden. Wir stellen Ihnen dazu...

Viele Freiberufler schließen Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen ab. Die Finanzämter erkennen diese Arbeitsverhältnisse nur an, wenn sie fremdüblich vereinbart werden. Wir stellen Ihnen dazu ein aktuelles Urteil vor. Darüber hinaus beleuchten wir, wem das Dritte Corona-Steuer­hilfegesetz hilft. Der Steuertipp geht der Frage nach, wann das Ehegattensplitting nach einer Trennung noch beansprucht werden kann.

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