29. März 2019

Aktuelle Informationen für Ärzte und Zahnärzte 04/2019

Setzen Sie für bestimmte Tätigkeiten Minijobber ein? Vor dem Hintergrund der neuen Mindestlohngrenze sollten Sie darauf achten, dass deren Monatseinkommen nicht über der Minijobgrenze...

Setzen Sie für bestimmte Tätigkeiten Minijobber ein? Vor dem Hintergrund der neuen Mindestlohngrenze sollten Sie darauf achten, dass deren Monatseinkommen nicht über der Minijobgrenze von 450 € liegt. Wir zeigen, warum sonst ungeplant Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen können. Außerdem berichten wir über die drei neuen Steuervergünstigungen, mit denen der Gesetzgeber die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel fördert. Der Steuertipp fasst zusammen, worauf es bei Spenden für den Sonderausgabenabzug ankommt.