2. Februar 2021

Aktuelle Informationen für Ärzte und Zahnärzte 02/2021

Aufwendungen ärztlicher Gemeinschaftspraxen für Sponsoring und damit zusammenhängende Darlehenszinsen sind als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abzugsfähig. Wir stellen Ihnen dazu eine...

Aufwendungen ärztlicher Gemeinschaftspraxen für Sponsoring und damit zusammenhängende Darlehenszinsen sind als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abzugsfähig. Wir stellen Ihnen dazu eine aktuelle Entscheidung vor. Zudem befassen wir uns mit der Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden und Gebäude bei einer Eigentumswohnung. Im Steuertipp beleuchten wir die steuermindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an über 25-jährige Kinder.

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