{"id":18431,"date":"2026-03-02T00:00:00","date_gmt":"2026-03-02T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/?post_type=pressen&p=18431"},"modified":"2026-03-02T13:11:04","modified_gmt":"2026-03-02T12:11:04","slug":"awinfo-wegfall-der-hinweise-zu-steuervorauszahlungen","status":"publish","type":"pressen","link":"https:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/pressen\/awinfo-wegfall-der-hinweise-zu-steuervorauszahlungen\/","title":{"rendered":"awiNFO – Wegfall der Hinweise zu Steuervorauszahlungen"},"content":{"rendered":"
Liebe Mandanten, Partner und Interessierte der awi,<\/span><\/p>\n heute informieren wir Sie \u00fcber ein wichtiges Thema, das f\u00fcr Sie als Unternehmer sowie als Privatperson von Bedeutung ist.<\/span><\/p>\n Wer bisher in Bayern Steuern vorauszahlen musste, hat vor Ablauf der Frist ein Hinweisschreiben vom Finanzamt bekommen. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. Damit ist jetzt Schluss. Die Finanzverwaltung m\u00f6chte die Kosten f\u00fcr Papier, Druck und Versand einsparen. Der Versand der Zahlungshinweise vor F\u00e4lligkeit durch die Finanzverwaltung wird ab sofort eingestellt.<\/span><\/p>\n Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Bezahlung der Vorauszahlungen, sofern keine Einzugserm\u00e4chtigung beim Finanzamt vorliegt.<\/span><\/p>\n