{"id":4517,"date":"2016-05-20T00:00:00","date_gmt":"2016-05-20T00:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/?post_type=aktuell&p=4517"},"modified":"2020-08-26T17:02:36","modified_gmt":"2020-08-26T15:02:36","slug":"die-rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-und-ihre-steuerlichen-folgen","status":"publish","type":"aktuell","link":"https:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/aktuell\/die-rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-und-ihre-steuerlichen-folgen\/","title":{"rendered":"Die Rentenerh\u00f6hung zum 1. Juli 2016 und ihre steuerlichen Folgen"},"content":{"rendered":"
Ab 1. Juli 2016 k\u00f6nnen sich Rentner und Rentnerinnen in Deutschland \u00fcber eine Steigerung ihrer Rente zwischen vier und f\u00fcnf Prozent freuen. Die Rentenerh\u00f6hung f\u00fchrt jedoch bei einigen auch dazu, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 8.985 EUR \u00fcbersteigt. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern, f\u00fcr die dar\u00fcber hinausgehenden\u00a0 Eink\u00fcnfte m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich Steuern gezahlt werden.<\/span><\/p>\n Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind alle Einkunftsarten zu beachten. Minijobs bleiben unber\u00fccksichtigt, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer abf\u00fchrt. F\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Sparguthaben und Dividenden, die den Freibetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Verheirateten \u00fcbersteigen, werden bereits durch die Banken 25 Prozent Abgeltungsteuer abgef\u00fchrt. Liegt der pers\u00f6nliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, k\u00f6nnen sich Steuerpflichtige mit Einreichung der Einkommensteuererkl\u00e4rung die zu viel abgef\u00fchrte Abgeltungsteuer zur\u00fcckholen. <\/span><\/p>\n Bei den gesetzlichen Renten (Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Witwerrenten) gew\u00e4hrt der\u00a0 Fiskus einen steuerfreien Rentenfreibetrag. Die H\u00f6he des Freibetrages ist gestaffelt, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und bleibt in der Folgezeit konstant. So haben Steuerpflichtige, die vor 2006 in Rente gegangen sind, einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent. Wer erst 2015 in den Ruhestand gegangen ist, muss bereits 70 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt j\u00e4hrlich um zwei Prozentpunkte, so dass der Rentenfreibetrag ab dem Renteneintrittsjahr 2040 g\u00e4nzlich entf\u00e4llt. Rentenerh\u00f6hungen unterliegen durch die Festschreibung des Freibetrags immer in vollem Umfang der Besteuerung.<\/span><\/p>\n F\u00fcr Steuerpflichtige ab dem 64. Lebensjahr sieht das Gesetz zus\u00e4tzlich einen Altersentlastungsbetrag vor, der bei Eink\u00fcnften aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit, aus Kapitalverm\u00f6gen oder Vermietung steuermindernd in Ansatz gebracht werden kann.<\/span><\/p>\n Dar\u00fcber hinaus kann die Steuerlast durch das Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen, Versicherungsbeitr\u00e4gen, Kirchensteuer, Spenden oder einem m\u00f6glichen Behindertenfreibetrag reduziert werden.<\/span><\/p>\n Sollten Sie Fragen zur Besteuerung der Renten oder anderen steuerlichen Themen haben, beraten wir Sie gerne.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ab 1. Juli 2016 k\u00f6nnen sich Rentner und Rentnerinnen in Deutschland \u00fcber eine Steigerung ihrer Rente zwischen vier und f\u00fcnf Prozent freuen. Die Rentenerh\u00f6hung f\u00fchrt jedoch bei einigen auch dazu, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 8.985 EUR \u00fcbersteigt. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern, f\u00fcr die dar\u00fcber hinausgehenden\u00a0 Eink\u00fcnfte m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich Steuern […]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"template":"","newsletter":[85],"class_list":["post-4517","aktuell","type-aktuell","status-publish","hentry","newsletter-personal"],"yoast_head":"\n