{"id":14312,"date":"2023-08-17T00:00:00","date_gmt":"2023-08-17T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/?post_type=aktuell&p=14312"},"modified":"2023-08-17T08:24:12","modified_gmt":"2023-08-17T06:24:12","slug":"aktuelle-steuerinformationen-fuer-aerzte-und-zahnaerzte-09-2023","status":"publish","type":"aktuell","link":"https:\/\/www.meine-awi.de\/awi-aktuell\/aktuell\/aktuelle-steuerinformationen-fuer-aerzte-und-zahnaerzte-09-2023\/","title":{"rendered":"Aktuelle Steuerinformationen f\u00fcr \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte 09\/2023"},"content":{"rendered":"
Wie genau muss ein angestellter Chefarzt seine Lohnsteuerbescheinigungen und die monatlichen Gehaltsabrechnungen pr\u00fcfen? Diese Frage beantworten wir anhand eines Urteilsfalls, in dem der Arbeitgeber auch Einnahmen aus der station\u00e4ren wahl\u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit<\/strong> dem Lohnsteuerabzug unterworfen hatte. Dar\u00fcber hinaus beleuchten wir im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichspr\u00e4mie<\/strong>, wie Sonderzahlungen von dauerhaften Lohnerh\u00f6hungen abzugrenzen sind. Der Steuertipp<\/strong> befasst sich mit einem Steuerfrei\u00adbetrag von bis zu 45.000\u00a0\u20ac und beleuchtet den Nachweis dauernder Berufsunf\u00e4higkeit<\/strong>.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Wie genau muss ein angestellter Chefarzt seine Lohnsteuerbescheinigungen und die monatlichen Gehaltsabrechnungen pr\u00fcfen? Diese Frage beantworten wir anhand eines Urteilsfalls, in dem der Arbeitgeber auch Einnahmen aus der station\u00e4ren wahl\u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit dem Lohnsteuerabzug unterworfen hatte. Dar\u00fcber hinaus beleuchten wir im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichspr\u00e4mie, wie Sonderzahlungen von dauerhaften Lohnerh\u00f6hungen abzugrenzen sind. Der Steuertipp befasst sich […]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"template":"","newsletter":[84],"class_list":["post-14312","aktuell","type-aktuell","status-publish","hentry","newsletter-heilberufe"],"yoast_head":"\n