Nach einem turbulenten Geschäftsjahr gibt es im Steuerrecht wieder einige Neuerungen für Unternehmen, die gleich zu Beginn des neuen Jahres zu beachten sind.

Doch was bedeutet das speziell für Existenzgründer?

Neben aktuellen Änderungen informiert unser Referent Ulrich Raab von der AWI TREUHAND auch über Grundsätzliches aus den Bereichen Steuern und Wirtschaft.

Aktuelle Neuerungen im Steuerrecht, die man als Unternehmer:in zum Jahreswechsel beachten sollte:

  1. StaRuG –Überwachungspflichten von Geschäftsführern
  2. Transparenzregister
  3. Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
  4. Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
  5. Neues zu Bewirtungsaufwendungen und Kasse
  6. Corona-Maßnahmen in der Verlängerung
  7. Allgemeine Neuerungen für alle Steuerzahler

Und: „Good to know!“ – Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Existenzgründung.

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