Liebe Mandanten, Partner und Interessierte der awi,
heute informieren wir Sie über ein wichtiges Thema, das für Sie als Unternehmer sowie als Privatperson von Bedeutung ist.
Wer bisher in Bayern Steuern vorauszahlen musste, hat vor Ablauf der Frist ein Hinweisschreiben vom Finanzamt bekommen. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. Damit ist jetzt Schluss. Die Finanzverwaltung möchte die Kosten für Papier, Druck und Versand einsparen. Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit durch die Finanzverwaltung wird ab sofort eingestellt.
Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Bezahlung der Vorauszahlungen, sofern keine Einzugsermächtigung beim Finanzamt vorliegt.
Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen.
Ihr awi Team