4. September 2018

Vorsicht vor unlauteren Anbietern

Im Zuge von veröffentlichten Bekanntmachungen im Bundesanzeiger erhalten Unternehmen immer wieder „Angebote“ oder „Bescheide“ von alternativen Firmen- und Gewerberegistern. Das Angebot umfasst in der...

Im Zuge von veröffentlichten Bekanntmachungen im Bundesanzeiger erhalten Unternehmen immer wieder „Angebote“ oder „Bescheide“ von alternativen Firmen- und Gewerberegistern. Das Angebot umfasst in der Regel den Eintrag oder das Abrufen der Unternehmensdaten gegen eine monatliche Gebühr oder auch Einmalzahlung. Die Schreiben sind oftmals mit einem Doppeladler oder auch der Europaflagge ähnelnden Sternen versehen, die der Aufforderung einen behördlichen Charakter verleihen sollen.

Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor diesen Angeboten und veröffentlichte eine aktuelle Liste der bekannten Anbieter (Stand Juni 2018).

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