Das Bundesfinanzministerium will die rechtlichen Grundlagen für die Buchführung und Aufzeichnungen von Umsätzen, die durch eine elektronische Kasse erfolgen, enger fassen. Dafür plant es die Einführung von zwei neuen Paragraphen in die Abgabenordnung (lt. Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen). Da nach Ansicht des BMF die Daten von elektronischen Kassen änderbar sind, sollen künftig u. a. technische Maßnahmen eingeführt werden, um Manipulationen zu vermeiden. Ferner ist die Möglichkeit der unangekündigten Prüfung in Form einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung geplant.