3. September 2020

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND, durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2018 wurden in...

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND,
durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2018 wurden in den §§ 138d – 138k AO umfassende Regelungen zur Anzeigepflicht im Rahmen der Durchführung der Besteuerung erlassen.

Grundlage ist die EU-Richtlinie (2018/822 des Rates v. 25. Mai 2018) bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen. Mit folgendem Schreiben möchten wir Sie für die hohe Bedeutung der Mitteilungspflicht sensibilisieren und auf etwaige Folgen von Verstößen gegen die Mitteilungspflicht hinweisen.

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Wir ziehen um!

Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der

Melli-Beese-Str. 3b

86159 Augsburg