18. Januar 2016

Neue Hinweis-Pflichten für Online-Händler?

ODR-Verordnung, ADR-Richtlinie, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, diese Begriffe schwirren gerade durch die (Sozialen-)Medien und verunsichern (Online-)Händler, ob nun neue Pflichten auf Sie zukommen oder nicht. Die AWI...

ODR-Verordnung, ADR-Richtlinie, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, diese Begriffe schwirren gerade durch die (Sozialen-)Medien und verunsichern (Online-)Händler, ob nun neue Pflichten auf Sie zukommen oder nicht.

Die AWI TREUHAND hilft Ihnen sich zu orientieren.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist die nationale Umsetzung der ADR-Richtlinie. ADR steht dabei für Alternative Dispute Resolution oder Alternative Streitbeilegung und soll die außergerichtliche Einigung in Verbraucherstreitigkeiten erhöhen und die Gerichte entlasten.

Da Richtlinie nicht direkt anwendbar sind und die nationale Umsetzung, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) noch nicht verabschiedet ist, brauchen Händler hier derzeit noch nicht tätig werden, sollten aber Anfang 2017 vormerken, da sich hier neue Pflichten ergeben werden.

Anders die ODR-Verordnung. Diese entfaltet direkt Wirkung und verpflichtet alle Online-Händler/Dienstleister seit dem 09.01.2016 neue weitere Informationen auf Ihrer Homepage bereitzustellen.

Diese müssen einen Link zur Europäischen Online-Plattform zur Beilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen bereithalten und eine funktionierende E-Mail-Adresse angeben.

Auf dieser Plattform sollen die benannten Streitigkeiten über ein Onlineformular schnell, einfach und vollständig online außergerichtlich geschlichtet werden.

Die Pflicht zur Bereitstellung des Links gilt ab dem 09.01.2016, auch wenn die Plattform (voraussichtlich) erst ab dem 15.02.2016 für Verbraucher verfügbar ist.

Wenn Sie Fragen zur ODR-Verordnung oder VSBG haben, beraten wir Sie gern.

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