Strengere Buchführungsregeln ab 2015
Die Finanzverwaltung hat ab 2015 die Anforderungen an die Buchführung erhöht. Betroffen hiervon sind alle Unternehmer – nicht nur buchführungspflichtige, sondern auch Einnahmen-Überschuss-Rechner. Die Kernpunkte der neuen Grundsätze betreffen, die
- Aufbewahrung der elektronischen Unterlagen,
- Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen,
- Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.