1. Februar 2016

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Strengere Buchführungsregeln ab 2015

Die Finanzverwaltung hat ab 2015 die Anforderungen an die Buchführung erhöht. Betroffen hiervon sind alle Unternehmer – nicht nur buchführungspflichtige, sondern auch Einnahmen-Überschuss-Rechner. Die Kernpunkte der neuen Grundsätze betreffen, die

  • Aufbewahrung der elektronischen Unterlagen,
  • Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen,
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.

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