Um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu lindern, stehen momentan die
Überbrückungshilfe III, Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe zur Verfügung. Für die
Antragstellung auf Überbrückungshilfe III wurde die Frist nun von 31.08.2021 auf den 31.10.2021
verlängert, die auch für die Überbrückungshilfe III Plus einschlägig ist.
Damit Sie besser einschätzen können, ob und welche Fördermittel Ihr Betrieb erhalten kann, möchten
wir Ihnen hiermit eine erste Orientierung an die Hand geben.
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Wir ziehen um!
Ab dem 6. Mai 2024 erreichen Sie uns in der
Melli-Beese-Str. 3b
86159 Augsburg