7. November 2022

AWInfo – Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND, die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden zunehmend digitalisiert und mit Informations- und Kommunikationstechnik abgebildet. Auch die...

Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND,

die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden zunehmend digitalisiert und mit Informations- und Kommunikationstechnik abgebildet. Auch die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und erforderlichen Aufzeichnungen werden zunehmend in elektronischer Form geführt (z. B. als Datensätze). Darüber hinaus werden in den Unternehmen vermehrt die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form (z. B. als elektronische Dokumente) aufbewahrt.

 

Bezugnehmend auf die sog. GoBD (= Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gem. BMF-Schreiben vom 28. November 2019; GZ IV A 4 – S 0316/19/10003 :001; DOK 2019/0962810) möchten wir Sie auf die Notwendigkeit der Verfahrensdokumentation aufmerksam machen.

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