Liebe Mandanten und Partner der AWI TREUHAND,
seit dem 26.10.2022 können Sie als Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie nach § 3 Nr. 11c EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitnehmer in der aktuellen Inflationsphase zu entlasten, ohne eine dauerhafte Lohnerhöhung zu vereinbaren.