Für PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 angeschafft wurden und der erzeugte Strom selbst verbraucht
wird, besteht nun Handlungsbedarf. Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte:
- bisherige umsatzsteuerliche Regelungen bis 31.12.2022
- Einführung des Nullsteuersatzes für PV-Anlagen ab dem 01.01.2023
- Steuerliches Wahlrecht bei Anlagen mit Anschaffung bis zum 31.12.2022
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