16. Oktober 2024

AWINFO – Die notwendige Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Liebe Mandanten*Innen und Partner der AWI TREUHAND,

gerne möchten wir Sie über ein aktuelles brisantes Thema informieren und über eine neue Gefahr durch die Finanzverwaltung aufklären.

Die Verfahrensdokumentationen wurden zu einem neuen Prüfungsschwerpunkt erklärt. Fehlt die Verfahrensdokumentation ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr gewährleistet. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Digitalisierung (GoBD) sind nicht erfüllt.

 Vorteile einer Verfahrensdokumentation

  • Vermeidung von Schätzungen der Betriebsprüfung; Sicherstellung des Betriebsausgabenabzugs; Vermeidung von Zwangsmitteln, Bußgeldern und Steuerstrafverfahren
  • Sicherung von Transparenz der unternehmensinternen Verfahren & Prozesse
  • Darstellung bestehender Prozesse und Prozessoptimierung
  • Risikominimierung (Datenschutz, Internes Kontrollsystem, etc.)
  • Optimierung (interne Arbeitsanweisungen, Kreditvergabe, Rating, Zoll etc.)

 

Förderungen

Aufgrund der Verpflichtung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation, besteht die Möglichkeit einer Förderung für Beratungsleistungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

In unserem unten aufgeführten Merkblatt erklären wir die Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

Ihr Team der AWI TREUHAND

 

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Melli-Beese-Straße 3b
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Steuern – Wirtschaft
Tel : +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de

Recht
Tel : +49 (821) 809 958 0
E-Mail: recht@awi-treuhand.com

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Telefon: +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de
E-Mail: recht@awi-treuhand.com